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AGBs für LieferantInnen

KOMMISSIONSVEREINBARUNG
samt Regelungen zu verbliebener Ware nach Ende der Kommissionsdauer (Verwahrungsvereinbarung) zwischen der Kommissionärin
M/D Refined GmbH, Piaristengasse 5-7, 1080 Wien
(nachfolgend „wir“ bzw „uns“ genannt) und der Kommittentin
(nachfolgenden „LIEFERANT:IN“ genannt).Wir übernehmen Waren zum kommissionsweisen Verkauf. Die Waren gehen im Rahmen des Kommissionsvertrags nicht in unser Eigentum über (Ausnahme: Siehe Ende der Kommissionsdauer und Verwahrungsfrist). Nachdem es sich um eine Verkaufskommission handelt, verkaufen wir die überlassenen Waren und wirken dabei an der Eigentumsübertragung an Dritte mit.

 

Geschäftsbeziehung

Eine respektvolle & freundliche Kommunikation ist für uns verpflichtend. Wir machen uns sehr viel Mühe Ihre getragenen Kleidungsstücke perfekt in Szene zu setzen und zu verkaufen. Wir stecken zu aller Zeit sehr viel Herzblut und Engagement in jeden Arbeitsprozess und geben unser Bestmögliches aber auch wir sind nur Menschen.Kritik oder Verbesserungsvorschläge können gerne in respektvoller Weise mitgeteilt werden.Wir akzeptieren keine respektlosen, herablassenden, (passiv-) aggressiven, druck machenden Verhaltensweisen und behalten uns das Recht vor in gegebenem Fall die Geschäftsbeziehung umgehend und auch für die weitere Zukunft zu beenden.

 

Warenannahme, Preisgestaltung, Zustand der Ware

Warenannahme erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich nach vorheriger terminlicher Vereinbarung!Während des Termins wird die Ware begutachtet und selektiert, sowie, bis auf Ausnahmefälle, gleich vor Ort ein Preis vereinbart.Selbstverständlich besteht ein gemeinsames Interesse, Ware möglichst erfolgreich zu verkaufen.Gerne berücksichtigen wir nach Möglichkeit Ihre Preisvorstellungen.Wünsche zum Verkaufspreis können von der/dem Lieferant:in bei der Warenannahme mitgeteilt werden.Wir behalten uns die Nichtannahme von Waren auch ohne Grund vor.

Die Kommissionsliste wird dem/der Lieferant:in im Anschluß per Email übermittelt und muß durch eine schriftliche Antwort noch einmal bestätigt werden. Im Zuge der schriftlichen Bestätigung, erfolgt auch die Zustimmung unserer AGBs, die in der besagten Email verlinkt werden.

Wir behalten uns das eigenständige Recht zur Preisgestaltung vor.

Das betrifft insbesondere die geringfügige Reduktion von Preisen und Rabattgewährung.

Zum Beispiel bei fehlender Nachfrage oder Verkauf von Kombinationen und bei nachträglich festgestellten Fehlern, Defekten und Verunreinigungen, die ursprünglich nicht berücksichtig wurden. In Einzelfällen können Preise auch erhöht werden.Auch wir können bei der Sichtprüfung einmal etwas übersehen.Erkennen wir Mängel ( Löcher, Risse, Verschmutzungen etc.) erst später, auf die wir bei der Annahme nicht hingewiesen wurden, sind wir berechtigt, das mangelhafte Stück zu reduzieren oder vom Vertrag auszuschließen und den/die Lieferant:in zur Abholung aufzufordern.

Die Abholung soll innerhalb von 14 Tagen ab Kontaktaufnahme erfolgen. Sollte die mangelhafte Ware in diesem Zeitraum nicht abgeholt werden, und auch kein alternativer Abholtermin vereinbart worden sein, wird die Ware entsorgt, verwertet oder für unser Upcycling Projekt übernommen.Sollten wir im Laufe des Bearbeitungsprozesses erst nachträglich Verschmutzungen an gebrachter Ware bemerken, sind wir berechtigt, für die Reinigung € 5 / Stk bei der Endabrechnung in Abzug zu bringen oder den Artikel vom Verkauf auszuschließen.Die/der Lieferant:in hat im Vorfeld seine Ware genau auf Verunreinigungen zu prüfen, sollten wir dennoch nachträglich einen dringenden Reinigungsaufwand betreiben müssen, haften wir nicht für eventuelle Schäden an dem Kleidungsstück die durch das Waschen oder ein Fleckenmittel entstehen können.Wir sind nicht verpflichtet die/den Lieferanten:in vor Ende der Kommissionszeit über die Verschmutzung und den Reinigungsaufwand zu informieren.Wir empfehlen daher eine genaue Überprüfung der Ware bevor Sie diese zu uns bringen.

 

Kommissionszeit

Als Kommissionszeit werden 4 Monate vereinbart. Die/der Lieferant:in findet die Kommissionsdauer auf der Kommissionsliste. Die Kommissionszeit kann, nach persönlicher Vereinbarung, auch variieren. Zum Ende der Kommissionszeit muss die/der Lieferant:in eigeninitiativ einen Termin zur Abholung vereinbaren.Die/der Lieferant:in hat das Recht nicht verkaufte Ware auch während der Kommissionszeit wieder abzuholen. Dies muss mindestens 7 Werktage vor geplanter Abholung schriftlich per Email angekündigt werden.Im Ausnahmefall, dass die Ware zu diesem Zeitpunkt für uns nicht direkt zugänglich ist, da sich diese in Lagerkisten befindet, verzichtet die/der Lieferant:in auf das Recht der vorzeitigen Abholung der Ware. Es wird in Folge vereinbart, dass die besagte Ware nicht weiter in den Verkauf übernommen wird und die/der Lieferant:in dann von uns kontaktiert wird sobald die Ware wieder zugänglich ist.

 

Eigentum, Haftung, Versicherung

Die/der Lieferant:in sagt zu, dass sämtliche Kommissionsware ihr unbeschränktes Eigentum ist und keinerlei Rechte Dritter an der Ware bestehen. Im Falle von Markenware werden ausschließlich Originale übernommen. Die/der Lieferant:in versichert, dass es sich nicht um Plagiate handelt und keine Verletzung des Marken- und/oder Patentrechts vorliegt im Gegenzug verpflichtet sich die/der Lieferant:in uns aktiv über ein Plagiat zu informieren.Wir behalten uns vor, im Schadensfall an die/den Lieferant:in Regressansprüche zu stellen.Wir werden die Waren pfleglich behandeln, das ist rechtlich gesehen aber auch die Grenze unserer Haftung.Die Kommissionsware wird nicht versichert, so dass das Risiko bei der/dem Lieferant:in liegt. Wir bemühen uns mit all unseren Möglichkeiten die Ware bestmöglich zu sichern. Für Verlust durch Diebstahl, Feuer, Wasserschaden, höhere Gewalt oder sonstige Beschädigungen (z.B. während der Anprobe) an den Waren kann aber keinerlei Haftung übernommen werden.Eine beson­dere Ver­wahrungsart der Kom­mis­sion­sware ist aus­drück­lich nicht verein­bart. Die örtlichen Gegeben­heiten hat die/der Lieferant:in selbst bei Übergabe der Ware augen­schein­lich zur Ken­nt­nis genommen.

 

Finanzielles

Der vereinbarte Einkaufspreis wird nach erfolgtem Verkauf an die/den Lieferant:in am Ende der Kommissionszeit ausbezahlt.Auszahlungen erfolgen, bis auf Ausnahmen, per Banküberweisung. Nach Absprache und terminlicher Vereinbarung können wir auch eine Auszahlung in Bar anbieten. Wir sind jedoch nicht verpflichtet die Auszahlungssumme zu jeder Zeit in Bar verfügbar haben zu müssen. Auskünfte über den Verkaufsstatus der laufenden Kommissionsware können per Email erfragt werden. Eine persönliche Auskunft im Geschäft kann nicht zu jeder Zeit während der Öffnungszeiten gewährleistet werden. Fäl­lige Geld­be­träge aus dem Verkauf­ser­lös sind inner­halb eines Jahres ab Verkaufsdatum zu beheben. Danach verfällt jeglicher Anspruch auf Auszahlung.

 

Abverkauf / Season Sale

Wir behalten uns vor Ware, die innerhalb von 3 Monaten nicht verkauft wurde in den Abverkauf zu nehmen. In diesem Fall wird der vereinbarte EK um bis zu -50% reduziert. Lieferant:innen, die damit nicht einverstanden sind, müssen uns bei Abgabe der Ware aktiv darüber informieren und sich rechtzeitig um die Abholung Ihrer Ware kümmern.Kommissionsende und VerwahrungsfristWarenabholung erfolgt nach vorheriger Vereinbarung!Die Lieferant:in muss unverkaufte Ware zum Ende der vereinbarten Kommissionsfrist wieder abholen und eigeninitiativ mit uns einen Abholtermin vereinbaren, Sie hat aber auch die Möglichkeit, uns diese als Spende zu überlassen.An die Kommissionsfrist schließt eine Verwahrungsfrist von 30 Tagen. Werden unverkaufte Waren nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, gehen sie mit Ablauf der Verwahrungsfrist ohne weitere Handlungen in unser unbeschränktes Eigentum über. Dieselbe Rechtsfolge tritt bei Spende der Ware ein, wie im vorigem Absatz vereinbart.

 

Allgemein

Sollte eine Vertragsbestimmung nichtig, ungültig, unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Eine solche Bestimmung ist durch eine gültige, wirksame, durchführbare und vollständige Bestimmung zu ersetzen, welche dem rechtlichen und vor allem wirtschaftlichen Inhalt der betroffenen Bestimmung am nächsten kommt.Unbeschadet von an anderer Stelle erteilten Einwilligungen und bestehenden gesetzlichen Grundlagen, erklärt sich die KUNDIN mit dem Unterschreiben dieser Vereinbarung damit einverstanden, dass alle uns von ihr bekanntgegebenen Daten elektronisch gespeichert und für die Abwicklung dieser Vereinbarung von uns verwendet und verarbeitet werden.Gerichtsstand ist Wien, österreichisches Recht ist anwendbar.

Großhändlerinfo

Ich bin eine Großhändlerinfo. Hier können Sie Großhändler darüber informieren, unter welchen Bedingungen diese Ihre Produkte verkaufen können. Verwenden Sie eine einfache und klare Sprache und liefern Sie alle wichtigen Infos.

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